Geschäftsbedingungen
Buschmann Werbung GmbH & Co KG
1. Geltung der Bedingungen
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsschluß
1.) Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2.) Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3. Preise
1.) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2.) Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk Trier einschließlich normaler Verpackung.
4. Eigentumsvorbehalt
1.) Die gelieferte Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 2.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Buschmann Werbung aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Buschmann Werbung Eigentum an den gelieferter Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 3.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eintritten Dritter hat der Kunde die Firma Buschmann Werbung unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Firma Buschmann Werbung vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der Firma Buschmann Werbung gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sich das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 4.) Wird die Ware mit anderen, nicht der Firma Buschmann Werbung gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Firma Buschmann Werbung anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. 5.) Bei vertragwidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Firma Buschmann Werbung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Buschmann Werbung liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag.
5. Liefer- und Leistungszeit
1.) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 2.) Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, ebenso, wenn der Auftraggeber Änderungen verlangt, die die Anfertigungsdauer beeinflussen. 3.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 4.) Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
7. Gewährleistung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Verpackung der Ware wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenom-men.
8. Sonstige Kosten
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden nach Material und Arbeits-aufwand berechnet. Das gilt auch, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
9. Eigentum, Urheberrecht
1.) Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Film, Klischees, Lithographien und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. 2.) Daten die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat, dürfen vom Auftragnehmer zu Muster- und Anschauungszwecken verwendet werden. 3.) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Beträge bis zu Euro 150,– sind sofort in bar ohne Abzug zahlbar. Die Firma ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 2.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich die Firma ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. 3.) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma im Zusammenhang mit den Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
12. Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie auf unser Verschulden zurück-zuführen sind; dagegen werden von der Firma infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nichtverschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderung, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
13. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschl. der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mangelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
14. Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen wird die volle Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Menge bis zu 10% anzuerkennen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2.) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Trier ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
16. Proben, Muster, Entwürfe und Skizzen
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
17. Einverständnis der Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden, wenn er nicht innerhalb fünf Tagen per Einschreiben dagegen Einspruch erhebt.